Der Beauftragter der Autonomen Region Navarra (Spanien) ist Parlamentarischer Beauftragter und wird vom Parlament von Navarra ernannt. Seine Aufgabe ist es, den Schutz der durch die Verfassung und durch das Gesetz über die Reintegration und Verbesserung des Autonomiestatuts von Navarra gewährleisteten Rechte und Freiheiten zu verteidigen und zu verbessern.
Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Bürgerinnen und Bürger vor eventuellem Missbrauch oder Vernachlässigung durch die Behörden zu schützen.
Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde durch das Regionalgesetz Nr. 4/2000 vom 3. Juli geschaffen, durch das es auch geregelt wird. Das Gesetz wurde am 22. Juni 2000 durch das Parlament von Navarra verabschiedet.
Seit dem 22. März 2007 bekleidet Francisco Javier Enériz Olaechea dieses Amt. Sie wurde vom Parlament von Navarra für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Der Bürgerbeauftragte stellt unter anderem Nachforschungen an, und die staatlichen und regionalen Behörden sind verpflichtet, ihn dabei schnellstmöglich zu unterstützen. Er kann Mahnungen, Empfehlungen und Vorschläge zur Ergreifung neuer Maßnahmen an die staatlichen Behörden senden. Die Betroffenen werden stets über die Handlungen und über das Ergebnis der Nachforschungen sowie über die Antwort der Verwaltung informiert.
Der Bürgerbeauftragte ist unabhängig und erhält von keiner Instanz Weisungen. Er ist unantastbar und immun.
Dem Bürgerbeauftragten kann ein Mitarbeiter zur Seite stehen, und er ernennt und entlässt nach seinem Ermessen die Berater und Vertrauenspersonen, die er zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Er legt einen Entwurf zu seinem Haushalt vor, der in den Haushalt des Parlaments von Navarra mit aufgenommen wird.
Jede Person oder Rechtsperson kann sich ohne Einschränkung zur Aufklärung von Maßnahmen, Entscheidungen und konkretem Verhalten einzelner Personen der regionalen oder lokalen Verwaltung von Navarra, die eine Person oder eine Personengruppe betreffen, an den Bürgerbeauftragten wenden.